Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen der Rößner Maschinenbau GmbH
Stand: Juni 2008
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Rößner Maschinenbau GmbH und in ihrem Verkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichem Sondervermögen bestimmt.
Die Lieferungen und Leistungen der Rößner Maschinenbau GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie beanspruchen jedoch zudem Geltung für sämtliche sonstigen unternehmerischen Geschäftsbeziehungen und Rechtsverhältnisse wie etwa auch vorvertragliche Beziehungen, Angebote und Auftragsbestätigungen.
Es gelten zwischen den Parteien ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rößner Maschinenbau GmbH abweichende (Einkaufs-) Bedingungen des Geschäftspartners werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Für den Fall, dass der Geschäftspartner die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Verwendung einer Abwehrklausel fordert, soll das von der Rechtsprechung entwickelte Prinzip der Kongruenzgeltung greifen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rößner Maschinenbau GmbH gelten nur insoweit, als im Rahmen von Individualvereinbarungen nicht von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen getroffen worden sind.